Webhosting Provider haften erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung

08.04.2008 Informationsquelle

In Deutschland hat das Landesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 10.12.2007 die aktuelle Rechtslage und -Sprechung in Deutschland gut zusammen gefasst. Wie diverse Websites berichten, u.a. die hier als Informationsquelle angegebene Website it-rechtsinfo.de, haftet ein Webhosting Provider durchaus für eine Rechtsverletzung, die ein Dritter mit seinem Webhosting Account begeht, aber in dem Fall nur, wenn er auch davon Kenntnis hat. Dies gilt insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, da diese nicht gleich "leicht" wie z.B. Markenrechtsverletzungen mit Filtern herausgefunden werden können.

08.04.2008, Providerliste Admin